Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Stadtrates 09.02.2023 ö 02

Öffentlicher Sachvortrag

Bekanntgabe der in der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2022 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 2 Abs. 3 GO, § 19 Abs. 3 GeschO:

Ersatzbeschaffung eines Lkw für den städt. Bauhof:
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt die Neuanschaffung eines LKW mit Ladekran sowie den alten LKW zu behalten. Weiter beschließt der Stadtrat Gundelfingen für die Neuanschaffung des LKW mit Ladekran im Haushaltsjahr 2023 hierfür 360.000 € einzustellen.

Weiterverpachtung Fischgewässer Säulach an den Fischereiverein Gundelfingen e.V.:
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt, den aktuell gültigen Pachtvertrag für die Fischgewässer Säulach mit den Fl.St. 307, 307/1, 308/1 und 783 bis zum 31.12.2023 unverändert an den Fischereiverein Gundelfingen e.V. zu verpachten. Als Pachtzins wird der bisherige Betrag von 890 € ohne Erhöhung festgesetzt. 

Stromlieferung – Stadt Gundelfingen für das Jahr 2023:
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt das von der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG unterbreitete Angebot zum Abschluss von Stromlieferverträgen „ODR-Regio-Strom plus“ anzunehmen. Die weitere Belieferung ab dem 01.01.2023 erfolgt zu den Preisen der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG.

Angebot zur Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossfläche (Sanierung Kläranlage):
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt das der Auftrag zur Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossfläche sowie den anschließenden Bescheiderlass zum Verbesserungsbeitrag an das Büro WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH, 85276 Pfaffenhofen auf Grundlage des Angebots vom 13.10.2022 zum Angebotspreis von 101.477,25 € erteilt wird.

Kreditwesen; Ende der Zinsbindungsfrist eines Darlehens:
Die Stadt Gundelfingen hat im Jahr 2012 ein Darlehen in Höhe von 950.000 € zur Finanzierung des Haushaltes 2012 aufgenommen. 
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt das o.g. Darlehen (Restschuld zum 30.12.2022: 835.518 €) zum Auslauf der Zinsbindung vollständig an die Kreis- und Stadtsparkasse Dillingen zurückzuzahlen und keine Umschuldung des Darlehens vorzunehmen.

Spital- und Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung Gundelfingen; Darlehensumschuldung:
Die Stadtrat Gundelfingen beschließt, dass bestehende Darlehen Nr. 15257560 der Spital- und Vereinigten Wohltätigkeitstiftung Gundelfingen bei der UniCredit Bank AG München mit einem Restwert i.H. von 699.849 € (Stand: 30.12.2022) zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 30.12.2022 umzuschulden auf ein Darlehen bei der UniCredit Bank AG mit folgenden Konditionen:

Ende Zinsbindung:        30.12.2032
Darlehensbetrag:        699.849,11 Euro
Zins- und Tilgungszahlung:        vierteljährlich nachfällig
Annuität:        10.150,00 Euro
Zinssatz effektiv:        2,999 Prozent p.a.


Bekanntgabe der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2023 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 2 Abs. 3 GO, § 19 Abs. 3 GeschO:

Vereinsförderung der Stadt Gundelfingen a.d.Donau 
hier: Luftsportverein Gundelfingen e.V.

Der Haupt- und Finanzausschuss Gundelfingen beschließt, dem Luftsportverein Gundelfingen e.V. eine Zuwendung für in Anspruch genommene Bauhofleistungen in Höhe von 1.291,52 € zukommen zu lassen. Die Auszahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2023.

hier: Katholischen Kirchenstiftung St. Peter und Paul Peterswörth
Der Haupt- und Finanzausschuss Gundelfingen beschließt, der Katholischen Kirchenstiftung St. Peter und Paul Peterswörth eine Zuwendung für in Anspruch genommene Bauhofleistungen in Höhe von 188,90 Euro zukommen zu lassen. Die Auszahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2023. 

hier: Stiftskantorei Gundelfingen/Medlingen
Der Haupt- und Finanzausschuss Gundelfingen beschließt, der Stiftskantorei Gundelfingen/Medlingen eine Zuwendung in Höhe von 476,00 Euro zukommen zu lassen. Die Auszahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2023

hier: Bauhofleistungen
Der Haupt- und Finanzausschuss Gundelfingen beschließt, Bauhofleistungen an örtliche Vereine und Institutionen nicht in Rechnung zu stellen und vollständig und vollumfänglich im städtischen Haushalt als Zuschuss durchzubuchen. Nach vollständiger steuerrechtlicher Klärung des Sachverhalts erfolgt eine erneute Beschlussfassung.

Datenstand vom 23.03.2023 08:44 Uhr