Haushalt 2023 der Stadt Gundelfingen a.d.Donau; hier: Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Stadtrates 09.02.2023 ö beschließend 05

Öffentlicher Sachvortrag

Die kommunale Haushaltswirtschaft verlangt für jede Kommune den Erlass einer Haushaltssatzung für jedes Haushaltsjahr (Art. 63 Abs. 1 Satz 1 GO). Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr (Art. 63 ABs. 4 GO). Die Haushaltssatzung umfasst auch dann ein Haushaltsjahr (= Kalenderjahr), wenn sie erst (verspätet) im Laufe des Haushaltsjahres zustande kommt, da die Haushaltssatzung immer am 01. Januar, also möglicherweise auch rückwirkend, in Kraft tritt (Art. 63 Abs. 3 GO). 

Rechtlich wäre es auch möglich, eine Haushaltssatzung für zwei Jahre zu erlassen (sog. Doppelhaushalt, Art. 63 Abs. 1 Satz 2 GO). Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Gundelfingen bisher nie Gebrauch gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält nach Art. 63 Abs. 2 GO die Festsetzung

1.        des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrags der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres,
2.        des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen),
3.        des Gesamtbetrags der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
4.        der Abgabesätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind und
5.        des Höchstbetrags der Kassenkredite.

Unter Zugrundelegung dieser Vorschriften wurde ein Entwurf der Haushaltssatzung erstellt, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist. Ebenfalls beigefügt ist ein Entwurf des dazugehörigen Haushaltsplanes samt seinen Pflichtbestandteilen. Ein Haushaltsplan besteht nach § 2 Abs. 1 KommHV aus

1.        dem Gesamtplan,
2.        den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts,
3.        den Sammelnachweisen und
4.        dem Stellenplan für Angestellte und Beamte.

Beizufügen sind dem Haushaltsplan nach § 2 Abs. 2 KommHV

a)        der Vorbericht,
b)        eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
c)        eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres,
d)        eine Stellenübersicht für die Arbeiter,
e)        die Wirtschaftspläne und neues Jahresrechnungen der Sondervermögen,
f)        der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm und
g)        eine Übersicht über Budgets.

Wohingegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Pflichtbestandteilen Satzungsqualität haben, also das kommunale „Haushaltsgesetz“ darstellen und somit nur durch eine Änderungssatzung geändert werden können, haben die Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV keine Satzungsqualität und können durch einfachen Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans geändert werden.

Auf Grundlage erfolgter Gespräche zwischen Politik und Verwaltung sowie der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates hat die Verwaltung einen Entwurf der Haushaltssatzung sowie dem dazugehörigen Haushaltsplan und dessen Anlagen und Bestandteilen erstellt. Die gesamten Unterlagen sind der Anlage beigefügt.

Einen Überblick über die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben der Stadt Gundelfingen a.d.Donau und die Auswirkungen auf das Ergebnis ergeben sich insbesondere aus dem Vorbericht.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen beschließt die dieser Niederschrift beigefügte als „Anlage zum Stadtratsbeschluss Nr. 5a vom 09.02.2023“ bezeichnete Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 samt dem dazugehörigen Haushaltsplan und dessen Bestandteilen und Anlagen.

Die Haushaltsreden der Sprecher der einzelnen Gruppierungen werden dieser Niederschrift, als „Anlage Nr. 5b bis 5e“ bezeichnet, beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2023 08:44 Uhr