Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Konzessionsabgabenverordnung (KAV); hier: Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 16.03.2023 ö beschließend 04

Öffentlicher Sachvortrag

Im Jahr 2004 hat die Stadt Gundelfingen einen Stromkonzessionsvertrag mit der EnBW ODR AG (nachfolgend EnBW) mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Mit Abschluss des Vertrages hat die Stadt Gundelfingen die allgemeine Versorgung des Stadtgebietes und ihrer Einwohner mit Strom für häusliche, gewerbliche, landwirtschaftliche und industrielle Zwecke bis zum 11.05.2024 auf die EnBW übertragen. 

Mit der Liberalisierung der Energiewirtschaft wurde die Trennung zwischen dem Netzbetreiber und der Energieversorgung gesetzlich vorgeschrieben. Seitdem bezieht sich der geschlossene Konzessionsvertrag nur noch auf den Betrieb der Versorgungsnetze. Die Belieferung der Endkunden mit Strom kann durch jeden beliebigen Versorger erfolgen.

Wie in § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes vorgeschrieben, hat die Stadt Gundelfingen das Auslaufen der Konzessionsverträge am 29.12.2021 im Bundesanzeiger öffentlich bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung wurden potentielle Vertragspartner informiert, dass der Netzbetrieb ab dem 12.05.2024 neu vergeben werden soll. Interessierte Unternehmen konnten sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Bekanntgabe an die Stadt Gundelfingen wenden.

In der o.g. Frist hat neben dem bisherigen Netzbetreiber, der Netze ODR GmbH (100%ige Tochter der EnBW ODR AG) auch die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH ihr Interesse am Betrieb der örtlichen Verteilnetze bekundet. Der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH wurden nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung (vom 17.05.2022/30.06.2022) die entsprechenden Netzdaten übersandt. Mit Schreiben vom 30.11.2022 hat die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH ihre Interessensbekundung zurückgezogen.

Da nunmehr nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages geäußert hatte, musste keine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Vielmehr war es rechtlich zulässig, gleich Vertragsverhandlungen mit der Netze ODR GmbH aufzunehmen.

Im Gegensatz zu den Bayerischen Energienetzbetreibern, die einen Musterkonzessionsvertrag mit dem Bayerischen Gemeindetag abgeschlossen haben, der in der Regel vollinhaltlich bei bayerischen Kommunen Anwendung findet, hat die Netze ODR GmbH als baden-württembergischer Netzbetreiber diesem Musterkonzessionsvertrag nicht zugestimmt. Vielmehr schließt die Netze ODR GmbH einen in ihrem Versorgungsgebiet einheitlichen Konzessionsvertrag ab, der dem baden-württembergischen Musterkonzessionsvertrag entspricht. Vertragsänderungen und Anpassungen an den bayerischen Musterkonzessionsvertrag werden ausschließlich in sog. Zusatzvereinbarungen geregelt.

Der Stadt Gundelfingen liegt nunmehr ein Stromkonzessionsvertrag der Netze ODR GmbH vor, der somit dem baden-württembergischen Musterkonzessionsvertrag entspricht. Bereits der im Jahr 2003 abgeschlossene Konzessionsvertrag entsprach nicht dem bayerischen, sondern dem baden-württembergischen Muster.

Im Vergleich zum Bayerischen Musterkonzessionsvertrag ergeben sich nach verwaltungsinterner und wahrscheinlich rechtlich nicht abschließender Prüfung lediglich geringfügige Unterschiede zum bayerischen Musterkonzessionsvertrag. 

Im bayerischen Musterkonzessionsvertrag (MKV) werden einige Punkten detaillierter beschrieben, Begriffe genauer definiert und einzelne Modalitäten der Vertragsdurchführung ausführlicher beschrieben. Ein wichtiger Unterschied ist das Thema Kündigungsrecht. Im Bayrischen Musterkonzessionsvertrag wird dem Konzessionsgeber unter Einhaltung einer 36-monatigen Frist eine Kündigung des Vertrages nach 10 und 15 Jahren ermöglicht. Ein solches Kündigungsrecht sieht der vorliegende Vertragsentwurf nicht vor. 

Neben diesem Kündigungsrecht, das nach Ansicht der Verwaltung in der Regel nicht zur Anwendung kommt, verlängert der bayerische Musterkonzessionsvertrag die Haftung des Konzessionsnehmers bei Straßenschäden über die gesetzliche 5-Jahresfrist auf 7 Jahre. Das ursprünglich vorliegende Vertragswerk hatte lediglich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 
5 Jahren beinhaltet. Auf Wunsch der Stadt Gundelfingen ist die EnBW jedoch bereit, eine Zusatzvereinbarung abzuschließen, die die Gewährleistungsfrist auf 7 Jahre anhebt.

Daneben wird über die Zusatzvereinbarung ein neuer § 9a in den Konzessionsvertrag aufgenommen, der die rechtliche Übernahme der Konzessionsnehmerin (Betriebsübergänge, Neufirmierungen) regelt. 

Die dieser Beschlussvorlage beigefügten Vertragsentwürfe, welche dem Musterkonzessionsvertrag von Baden-Württemberg entsprechen und durch eine Zusatzvereinbarung ergänzt werden, stellen aus Sicht der Verwaltung ein ausgeglichenes Vertragswerk zur Fortführung der bisherigen Vertragsbeziehungen dar.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau genehmigt vollinhaltlich den vorgestellten Konzessions-vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung samt der dazugehörigen Zusatzvereinbarung zwischen der Stadt Gundelfingen und der Netze ODR GmbH, Unterer Brühl 2, 73749 Ellwangen für den Zeitraum vom 12.05.2024 bis 11.05.2044.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2023 08:10 Uhr