Stadtratswahl 2020; hier: Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtratsmitglied für den Rest der Wahlperiode 2020/2026 durch Werner Lohner


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö 03

Öffentlicher Sachvortrag

Herr Stadtrat Werner Lohner, hat mit Schreiben vom 25.05.2023 mitgeteilt, dass er von seinem Ehrenamt als Stadtratsmitglied zum 15.07.2023 entbunden werden möchte.

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Ziff. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann eine gewählte Person die Übernahme eines Amtes ablehnen oder das Amt niederlegen, Art. 19 GO findet keine Anwendung.

Ist die Amtszeit des Wahlausschusses beendet, stellt gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG der Gemeinderat die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Listennachfolger zu verständigen und ihn aufzufordern, binnen einer Woche zu erklären, ob er die Wahl annimmt, gem. Art. 48 Abs. 3, Art. 47 Abs. 1 GLKrWG.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau stellt die Niederlegung des Amtes fest und entbindet Herrn Werner Lohner zum 15.07.2023 von dem Ehrenamt als Stadtratsmitglied.
Weiter stellt der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau gem. Art. 48 Abs. 3 S. 2 GLKrWG das Nachrücken von Frau Ute Bucher als Listennachfolgerin von Herrn Werner Lohner fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2023 09:50 Uhr