Stadtratswahl 2020; hier: Nachrücken von Frau Ute Bucher in den Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau (Listennachfolger aus dem Wahlvorschlag Nr. 01 - CSU)


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö 04

Öffentlicher Sachvortrag

Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau hat mit Stadtratsbeschluss Nr. 3 vom 27.07.2023 (öffentliche Sitzung) gemäß Art. 48 Abs. 1 und 3 GLKrWG den Amtsverlust von Herrn Werner Lohner zum 15.07.2023 festgestellt.

Herr Werner Lohner wurde auf der Liste der CSU (Wahlvorschlag Nr. 01) gewählt. 
Von den nicht gewählten Bewerbern des Wahlvorschlages Nr. 01 – CSU ist in der Reihenfolge der Stimmenzahl Frau Ute Bucher, wohnhaft in Gundelfingen a.d.Donau, Wittelsbacherstraße 10, Listennachfolgerin für den ausgeschiedenen Herrn Werner Lohner (Art. 37 GLKrWG).

Frau Ute Bucher wurde vom 1. Bürgermeister gemäß § 95 Abs. 3 GLKrWO und Art. 47 Abs. 1 GLKrWG davon in Kenntnis gesetzt, dass sie nach Art. 37 GLKrWG als Listennachfolgerin in den Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau nachrückt. Frau Ute Bucher hat die Wahl zum Mitglied des Stadtrates Gundelfingen a.d.Donau durch Erklärung vom 27.07.2023 angenommen.

Nach Art. 31 Abs. 4 GO sind die Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung zu vereidigen. 


Herr 1. Bürgermeister Dieter Nägele nimmt dem nachgerückten Stadtratsmitglied Ute Bucher den folgenden in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre,
den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft
zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren
und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Datenstand vom 29.09.2023 09:50 Uhr