Stellungnahme Bauantrag, Einbau einer zweiten Wohneinheit, Einbau einer Überdachung der Dachterrasse sowie Erneuerung des Windfangs, Flst.Nr. 548/3, Gemarkung Gundelfingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö 11.01

Öffentlicher Sachvortrag

Am 24.07.2023 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Einbau einer zweiten Wohneinheit, Einbau einer Überdachung der Dachterrasse sowie Erneuerung des Windfangs auf dem Grundstück Flst.Nr. 548/3, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit gemäß § 34 BauGB dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das o. g. Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung kann als gesichert angesehen werden.

Beschluss

Die Stadt Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag ihr gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2023 09:50 Uhr