Jahresrechnung 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau; hier: Entlastung der Jahresrechnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 22.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Gundelfingen) 2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 22.11.2023 ö beschließend 04.02

Öffentlicher Sachvortrag

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen (Art. 102 Abs. 1 Satz 1 GO). Die genauen Bestanteile der Jahresrechnung sind in § 77 KommHV aufgeführt. Demnach umfasst die Jahresrechnung den kassenmäßigen Abschluss, die Haushaltsrechnung sowie die in § 77 Abs. 2 KommHV aufgeführten Anlagen.

Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der nachfolgenden Feststellung der Jahresrechnung durch die Gemeinschaftsversammlung kann abschließend die Entlastung der Jahresrechnung erfolgen.

Beschluss

Für die von der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau festgestellte Jahresrechnung 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau wird die Entlastung vollumfänglich und vorbehaltlos erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2023 15:52 Uhr