Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Oberer Ehla VI"


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 07.03.2024 ö beschließend 02

Öffentlicher Sachvortrag

Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 wurde der § 13b BauGB für rechtswidrig erklärt. Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen demzufolge nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden.

Aus Gründen der Rechtssicherheit, soll der Aufstellungsbeschluss demnach erneut gefasst werden.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen beschließt, für die Grundstücke mit den Flst.Nrn. 3919/2 und 3952/1 der Gemarkung Gundelfingen, die eine Flächengröße von insgesamt 5.220 m² aufweisen,
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Oberer Ehla VI“ aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
2024-02-23_BP_P__23112_PG (.pdf)
2024-02-23_TF_23112_PG (.pdf)

Datenstand vom 23.04.2024 14:34 Uhr