Billigungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger Belange - Bebauungsplan "Oberer Ehla VI"


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 07.03.2024 ö 03

Öffentlicher Sachvortrag

Der Investor K&N Wohnbau GmbH & Co. KG, Lauingen a.d.Donau stellt dem Gremium sein Projekt vor.

Die städtebaulichen Planungen des Bebauungsplans „Oberer Ehla VI“ werden vom Büro OPLA, Augsburg erläutert.

Stadtratsmitglied Ingo Blatter schlägt vor, die zulässige Wandhöhe in den Baufenstern 3 und 4 von 9,5 Metern auf 7,5 Meter zu reduzieren und im Gegenzug die zulässige Gesamthöhe der Gebäude in allen Baufenstern von 9,5 Metern auf 11,0 Meter zu erhöhen, neben Flachdächern auch andere Dachformen, insbesondere geneigte Dächer zuzulassen sowie die Vorschriften über die Dacheindeckung entsprechend anzupassen, sodass eine Dachbegrünung nicht mehr verpflichtend ist. Er stell den Antrag, hierüber abzustimmen.

Beschluss 1

Der Stadtrat Gundelfingen billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplans „Oberer Ehla VI“ in der Fassung vom 07.03.2024 mit der Maßgabe, die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze gem. § 4 Abs. 3 wie folgt zu ändern: bei Wohnungen bis zu einer Größe von 65 m² sind 1,0 Stellplätze, für Wohnungen ab einer Größe von 65 m² sind 2,0 Stellplätze erforderlich. Das Baufenster 3 soll soweit nach Osten verschoben werden, dass westlich des Baufensters weitere Stellplätze eingeplant werden können. Ferner soll § 4 Abs. 4 des Vorentwurfs vom 07.03.2024 gestrichen werden, sodass die Herstellung einer Tiefgarage zulässig ist.

Der Stadtrat beschließt für den Vorentwurf des Bebauungsplans „Oberer Ehla VI“, der dieser Niederschrift als „Anlage 3 b zum Stadtratsbeschluss“ beigefügt wird, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Das Büro OPLA wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, die zulässige Wandhöhe in den Baufenstern 3 und 4 von 9,5 Metern auf 7,5 Meter zu reduzieren und im Gegenzug die zulässige Gesamthöhe der Gebäude in allen Baufenstern von 9,5 Metern auf 11,0 Meter zu erhöhen, neben Flachdächern auch andere Dachformen, insbesondere geneigte Dächer zuzulassen sowie die Vorschriften über die Dacheindeckung entsprechend anzupassen, sodass eine Dachbegrünung nicht mehr verpflichtend ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Dokumente
2024-02-23_BP_P__23112_PG (.pdf)
2024-02-23_TF_23112_PG (.pdf)

Datenstand vom 23.04.2024 14:34 Uhr