Stellungnahme Bauantrag, teilweise Umnutzung des Einfamilienhauses Flst.Nr.: 2714/28, Gemarkung Gundelfingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 07.03.2024 ö 07.01

Öffentlicher Sachvortrag

Am 29.01.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zur teilweisen Umnutzung eines Einfamilienhauses zu einer Heilpraktikerpraxis im Untergeschoss auf dem Grundstück Flst.Nr. 2714/28, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Innerer Bühl“, welcher - hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung - „Allgemeines Wohngebiet“ festsetzt. Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger, sind in Allgemeinen Wohngebieten Räume zulässig.

Die Bauherrin beabsichtigt die Nutzung einer Heilpraktikerpraxis im Untergeschoss des Wohnhauses. Bauliche Veränderungen sind nicht geplant.

Die o. g. Nutzung ist in der Anlage zur Garagen und Stellplatzverordnung (GaStellV) nicht enthalten, somit ist die notwendige Anzahl in Anlehnung an vergleichbare Nutzungen zu ermitteln. Gemäß Betriebsbeschreibung wird max. ein KFZ für den behandelnden Patienten erwartet. Es wird immer nur ein Patient behandelt – keine Gruppen. Der tatsächliche Bedarf liegt somit gemäß Entwurfsverfasser und gemäß Anlage zur GaStellV bei einem Stellplatz für die Praxis und einem Stellplatz für das restliche Einfamilienhaus.

Auf dem Grundstück werden zwei Stellplätze nachgewiesen. Der Stadtrat Gundelfingen nimmt zur Kenntnis, dass der o. g. Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wird.

Dokumente
Lageplan zum Bauvorhaben teilw. Umnutzung eines EFW zur einer Heilpraktikerpraxis (.pdf)

Datenstand vom 23.04.2024 14:34 Uhr