Stellungnahme Antrag auf isolierte Befreiung, Entfernung der bestehenden Liguster-Hecke entlang der Straßenseite; Errichtung Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von 1,85 m (inkl. Sockel), Flst.Nr. 3855/16, Gemarkung Gundelfingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 07.03.2024 ö 07.02

Öffentlicher Sachvortrag

Am 25.01.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Entfernung der bestehend Liguster-Hecke entlang der Straßenseite und Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer Höhe von 1,85 m (inkl. Sockel), hinsichtlich des Grundstücks Flst.Nr. 3855/16, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.
Das verfahrensfreie Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obere Ehla“ und hält dessen Festsetzungen in nachfolgenden Punkten nicht ein: 

§ 9 Einfriedungen
  1. Die Höhe der Einfriedung einschließlich des Sockels darf 1,20 m nicht überschreiten. Die Sockelhöhe wird mit 25 cm festgelegt“

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und insbesondere die Abweichung städtebaulich vertretbar ist (§ 31 Abs. 2 BauBG)

Anmerkung:
  • Im Plangebiet existieren bereits vergleichbare Abweichungen (Schlesienstraße 17, Schlesienstraße 15)
  • Der Doppelmattenzaun wird vom Bauherrn ohne Kunststoffstreifen als Sichtschutz errichtet.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Abweichung städtebaulich vertretbar.

Beschluss

Die Stadt Gundelfingen erteilt zu o.g. Antrag auf isolierte Befreiung ihr gemeindliches Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

Dokumente
Übersichtslageplan - Errichtung Doppelstabmattenzaun (.pdf)

Datenstand vom 23.04.2024 14:34 Uhr