Stellungnahme Bauantrag, Umnutzung des ehem. Baumarktes zu Lagerflächen (Handel) und Einbau einer Betriebsleiterwohnung, Flst.Nr. 3562/2, Gem. Gundelfingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 07.03.2024 ö 07.03

Öffentlicher Sachvortrag

Am 21.02.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zur Umnutzung des ehem. Baumarktes zu Lagerflächen (Handel) und dem Einbau einer Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 3562/2, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industriegebiet Süd II – 1. Änderung“.

Der Bauherr beabsichtigt die o. g. Lagerflächen als Zwischenlager für Speditionsgüter zu nutzen. Dabei soll ein Teil der Lagerhalle – hinsichtlich der Höhe – angehoben werden (9,3 m im Bereich                 „Lager 1“).

Zudem soll ein Büro und eine Betriebsleiterwohnung in die bestehenden Räumlichkeiten eingebaut werden.

Im gesamten Plangebiet sind Flachdächer, Pultdächer und Satteldächer mit einer Neigung bis zu 35° zulässig. Des Weiteren ist eine Traufhöhe bis max. 12 m zulässig.

Gemäß Anlage der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) hat der Bauherr 7 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Auf dem Baugrundstück werden 10 Stellplätze (die bereits vorhanden sind) nachgewiesen.

Anmerkung:
Wohnungen für die Betriebsgrundstücke sind gleichwohl ob freistehend oder in die Betriebsgebäude integriert, mit entsprechenden Schallschutzmaßnahmen auszuführen.

Beschluss

Die Stadt Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag ihr gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Übersichtslageplan zur Umnutzung des ehem. Baumarktes zu Lagerflächen und Einbau einer Betriebsleiterwohnung (.pdf)

Datenstand vom 23.04.2024 14:34 Uhr