Stellungnahme Bauantrag, Erweiterung eines Zweifamilien-Wohnhauses, Flst.Nr. 3872/6, Gemarkung Gundelfingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gundelfingen, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Stadt Gundelfingen (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gundelfingen 18.03.2024 ö beschließend 02.01

Öffentlicher Sachvortrag

Am 11.03.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zur Erweiterung eines Zweifamilien-Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 3872/6, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Ehla“ und hält nachfolgende Festsetzung nicht ein:

§ 7 Gestaltung der Gebäude und Dächer
- Die Höhe der Kniestöcke darf nicht mehr als 30 cm betragen

Der Bauherr plant eine Höhe von 2,24 m (OK Sparren ca. +5,69 m).

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und insb. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist (§ 31 Abs. 2 BauGB).

Da der höhere Kniestock nur im Bereich des Wiederkehrs vorhanden ist und das vorhandene Hauptdach dadurch nicht verändert wird, kann der Befreiung - aus Sicht der Verwaltung -
zugestimmt werden.

Beschluss

Die Stadt Gundelfingen a.d.Donau erteilt zu o. g. Bauantrag ihr gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Übersichtslageplan zur Erweiterung eines Zweifamilien-Wohnhauses (.pdf)

Datenstand vom 19.03.2024 15:12 Uhr