Stellungnahme Bauantrag, Abbruch eines Einfamilienhauses und Neubau eines Bungalow, Flst. Nr. 13, 13/2, 14, Gemarkung Gundelfingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 16.05.2024 ö 08.03

Öffentlicher Sachvortrag

Am 18.04.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Abbruch eines Einfamilienhauses und Neubau eines Bungalow auf dem Grundstück Flst.Nr. 13, 13/2, 14, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit nach § 34 BauGB dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben sodann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung kann aufgrund des Bestandgebäudes als gesichert angesehen werden.

Der Bauherr plant den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und den Neubau eines Bungalow.

Gemäß GaStellV muss auf dem Grundstück 1 Stellplatz nachgewiesen werden. Der Bauherr gibt an, dass 1 Stellplatz auf dem Baugrundstück errichtet wird.

Anmerkung:
  • Bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Abstandsflächen obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Bauordnungsrecht).

Datenstand vom 13.05.2024 15:26 Uhr