Stellungnahme Bauantrag, Nutzungsänderung einer Waschhalle zu Wohnungen, Dachumbau, Balkonanbau und Neubau von Fertiggaragen Flst.Nr. 781/2, Gemarkung Gundelfingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 16.05.2024 ö 08.07

Öffentlicher Sachvortrag

Am 02.05.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauanatrag zur Nutzungsänderung einer Waschhalle zu Wohnungen, Dachumbau, Balkonanbau und Neubau von Fertiggaragen auf dem Grundstück Flst.Nr. 781/2, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit nach § 34 BauGB dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben sodann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung kann aufgrund des Bestandsgebäudes als gesichert angesehen werden.

Der Bauherr plant die Nutzungsänderung einer Waschhalle zu Wohnungen, Dachumbau, Balkonanbau und Neubau von Fertiggaragen 

Gemäß GaStellV müssen auf dem Grundstück 2 Stellplätze nachgewiesen werden. Der Bauherr gibt an, dass 3 Stellplätze (3 Fertiggaragen – zwei für Fahrzeuge, 1 für Fahrräder und Mülllagerung und ein Freistellplatz angrenzend an das Wohnhaus) auf dem Baugrundstück errichtet werden.

Problematisch - aus Sicht der Verwaltung - ist, dass die städtische Grünfläche, die dem Straßengrundstück zugeordnet ist, überfahren werden muss sowie der Abstand zur Straße im Kurvenbereich sehr knapp bemessen ist.

Anmerkung:
  • Bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Abstandsflächen) obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Bauordnungsrecht).

Datenstand vom 13.05.2024 15:26 Uhr