Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau;
hier: Änderung der Art der Bekanntmachung
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 28.11.2024
Beratungsreihenfolge
Öffentlicher Sachvortrag
Mit Schreiben vom 29.12.2023 informierte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration alle bayerischen Städte und Gemeinden, dass die Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.
Die Änderungsverordnung passt die bisherige Bekanntmachungsverordnung des StMI an Art. 17 Abs. 3 des Bayerischen Digitalgesetzes und die letzten Änderungen des Art. 26 der Gemeindeordnung an, die auch ausschließlich digitale Bekanntmachungen gemeindlicher Satzungen gesetzlich zugelassen haben.
Da der Landkreis Dillingen a.d.Donau schon seit längerer Zeit sein Amtsblatt ausschließlich digital veröffentlicht, sind Kommunen, Zweck- und Schulverbände sowie Verwaltungsgemeinschaften die das Amtsblatt des Landkreises für eigene Veröffentlichungen nutzen, gehalten, gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 BayKommV ihre bisherige Geschäftsordnung anzupassen oder diesbezüglich auf die Internetseite des Landkreises Dillingen a.d.Donau zu verweisen.
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau beschließt § 29 Abs. 1 der Geschäftsordnung dahingehend anzupassen, dass Satzungen und Verordnungen im Amtsblatt des Landkreises Dillingen a.d.Donau durch Veröffentlichung auf der Internetseite www.landkreis-dillingen.de amtlich bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2024 11:34 Uhr