Bauvorhaben: Errichtung einer Werbetafel Baugrundstück: Nürnberger Straße 52 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 519


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (65./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 13.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (65./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 13.02.2019 ö Beschliessend 4.2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird wegen

  • der Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsflächen,
  • der störenden Häufung von Werbeanlagen (Art. 8 BayBO),
  • der Überdimensionierung der Werbefläche und
  • der zu erwartenden Bezugsfallwirkung

nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.10.2020 08:16 Uhr