Bauherr: Cheema Karmjeet und Bhupinder Bauvorhaben: Wohnhausneubau mit Garage Baugrundstück: Sonnenstraße 38 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1565


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (70./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (70./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.06.2019 ö Beschliessend 9.5

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Erteilung einer Ausnahme hinsichtlich der Einrichtung eines nicht störenden Gewerbebetriebes (Kosmetikstudio) im Allgemeinen Wohngebiet wird zugestimmt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet II“, im Hinblick auf
- die Überschreitung der Baugrenze, 
- die Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl und
- die Nichteinhaltung der festgesetzten Zufahrt und des Garagenstandorts
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet II“, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2023 14:02 Uhr