Bauvorhaben: Errichtung von 2 Holzblockbohlenhäusern (Antrag auf Vorbescheid) Baugrundstück: Hauptstraße 20 Gemarkung: Unterwurmbach Flur-Nr.: 651


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (73./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 34 und 36 BauGB wird nicht in Aussicht gestellt.

Das Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung und der fremdkörperartigen Ausführung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2023 09:26 Uhr