Bauvorhaben: Errichtung von 2 Holzblockbohlenhäusern (Antrag auf Vorbescheid) Baugrundstück: Hauptstraße 20 Gemarkung: Unterwurmbach Flur-Nr.: 651
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung (73./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 18.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung | 10. Sitzung (73./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG | 18.09.2019 | ö | Beschliessend | 7.4 |
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 34 und 36 BauGB wird nicht in Aussicht gestellt.
Das Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung und der fremdkörperartigen Ausführung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.09.2023 09:26 Uhr