Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Landesamt für Schule“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 405/3 (Teilfläche), 441, 441/2, 441/4 (Teilfläche), 441/6 (Teilfläche), 456/2 (Teilfläche), 698/2, 698/4 und 698/5 alle Gemarkung Gunzenhausen (Bahnhofstraße/ Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Verwaltung“; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (77./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 10.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (77./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.02.2020 ö Beschliessend 2

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Montag, 09.12.2019 bis einschließlich Dienstag, 07.01.2020 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 14 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Einwendung vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 31.01.2020 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2023 09:49 Uhr