Haushaltssatzung der Stadt Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2020; Rechtsaufsichtliche Genehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung (1./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung, 26.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung | 1. Sitzung (1./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung | 26.05.2020 | ö | Beschliessend | 4 |
Stadtrat | 2. Sitzung (2./XV) des STADTRATES | 28.05.2020 | ö | Beschliessend | 8 |
Beschluss
Der Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung empfiehlt dem Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bescheid des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen vom 22.04.2020 – eingegangen am 04.05.2020 – mit dem die Haushaltssatzung 2020 der Stadt Gunzenhausen rechtsaufsichtlich genehmigt wurde.
Die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 erfolgte zwischenzeitlich im Altmühl-Boten vom 09.05.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.09.2020 11:58 Uhr