Änderung der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 05.05.2020; Antrag von Herrn Stadtrat Peter Reitmaier, PIRATEN & DIE LINKE vom 12.06.2020 auf Gewährung von Sitzungsgeld an Stadträte auch für die Teilnahme an Sitzungen von Ausschüssen, denen sie nicht angehören


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (3./XV) des STADTRATES, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung (3./XV) des STADTRATES 25.06.2020 ö Beschliessend 6

Beschluss

Auf Antrag von Herrn Stadtrat Peter Reitmaier, PIRATEN & DIE LINKE, beschließt der Stadtrat zu § 3 Abs. 2 Satz 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungs-rechts vom 05.05.2020:

(2)        Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeiten eine Aufwands-
       entschädigung von 130,00 Euro monatlich und ein Sitzungsgeld für jede Sitzung
       und der Ausschüsse, an der sie nach Einladung des Vorsitzenden teilgenommen haben.

(Anmerkung:
 In der bisherigen Fassung der Satzung wird lediglich ein Sitzungsgeld an Stadträte bezahlt,
 die als Mitglied bzw. als Stellvertreter eines Ausschusses teilgenommen haben).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 15

Datenstand vom 25.09.2020 09:32 Uhr