Verwendung des Stadtwappens;
Antrag von Herrn Dominik Oeder
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung, 17.09.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Auf Antrag vom 06.07.2020 wird Herrn Dominik Oeder stets widerruflich die Genehmigung erteilt, gem. Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung das Stadtwappen der Stadt Gunzenhausen für die Bedruckung eines Miniatur-Rüstwagen der FF Gunzenhausen im Maßstab 1:87 zu verwenden.
Es werden folgende Auflagen festgelegt:
- Die Art der Verwendung des Wappens darf keine Vermutung aufkommen lassen, dass die das Wappen benutzende Stelle eine städtische Einrichtung sei.
- Die Wiedergabe des Stadtwappens muss originalgetreu sein und den Regeln der Wappenkunde entsprechen. Erfolgt die Wiedergabe farbig, so muss sie den hierfür angewandten heraldischen Regeln entsprechen.
- Die Verwendung des Stadtwappens in Zusammenhang mit jugendgefährdendem, gewaltverherrlichendem, rassistischem oder rechtswidrigem Handeln bzw. Verhalten etc. ist nicht gestattet.
- Die Stadt Gunzenhausen kann die Genehmigung bei begründeten Fällen jederzeit widerrufen.
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Der Stadt Gunzenhausen ist ein Modell des Rüstwagens der FF Gunzenhausen, bei dem das Wappen verwendet wird, kostenlos zu überlassen.
Für diese Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 30 € gem. Nr. 20 Anlage 2 des kommunalen Kostenverzeichnisses erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2020 10:38 Uhr