Verwendung des Stadtwappens; Antrag von Herrn Dominik Oeder


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Auf Antrag vom 06.07.2020 wird Herrn Dominik Oeder stets widerruflich die Genehmigung erteilt, gem. Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung das Stadtwappen der Stadt Gunzenhausen für die Bedruckung eines Miniatur-Rüstwagen der FF Gunzenhausen im Maßstab 1:87 zu verwenden.

Es werden folgende Auflagen festgelegt:

  1. Die Art der Verwendung des Wappens darf keine Vermutung aufkommen lassen, dass die das Wappen benutzende Stelle eine städtische Einrichtung sei. 
  2. Die Wiedergabe des Stadtwappens muss originalgetreu sein und den Regeln der Wappenkunde entsprechen. Erfolgt die Wiedergabe farbig, so muss sie den hierfür angewandten heraldischen Regeln entsprechen. 
  3. Die Verwendung des Stadtwappens in Zusammenhang mit jugendgefährdendem, gewaltverherrlichendem, rassistischem oder rechtswidrigem Handeln bzw. Verhalten etc. ist nicht gestattet. 
  4. Die Stadt Gunzenhausen kann die Genehmigung bei begründeten Fällen jederzeit widerrufen. 
  5. Der Stadt Gunzenhausen ist ein Modell des Rüstwagens der FF Gunzenhausen, bei dem das Wappen verwendet wird, kostenlos zu überlassen. 

Für diese Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 30 € gem. Nr. 20 Anlage 2 des kommunalen Kostenverzeichnisses erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2020 10:38 Uhr