Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gunzenhausen Nord, Teilbaugebiet I“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ausweisung einer Sondergebietsfläche Abfallwirtschaftszentrum im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 715/120 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Alemannenstraße 26) zur Errichtung eines Recyclinghofes; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (8./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit von Donnerstag, 06.08.2020 bis einschließlich Donnerstag, 20.08.2020 statt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Donnerstag, 06.08.2020 bis einschließlich Mittwoch, 02.09.2020 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 33 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde keine Einwendung vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 28.09.2020 werden zum Beschluss erhoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2020 12:21 Uhr