Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES, 16.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Beschliessend 1.3.4

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die STADT GUNZENHAUSEN folgende  Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
wird hiermit festgesetzt;
er schließt

im  VERWALTUNGSHAUSHALT
in den Einnahmen und Ausgaben mit        39.638.400 €
und
im  VERMÖGENSHAUSHALT
in den Einnahmen und Ausgaben mit        10.201.000 €
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf        2.300.000 €        
festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt wird auf        3.786.000 €
festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:

1.        G r u n d s t e u e r        
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        385 v. H.
       b) für die Grundstücke (B)        370 v. H.
2.        G e w e r b e s t e u e r        320 v. H.        


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf        3.500.000,00 €
festgesetzt.

§ 6

E n t f ä l l t .


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

Datenstand vom 22.03.2021 12:38 Uhr