Satzungsänderung des Zweckverbands Brombachsee; Dringliche Anordnung des Ersten Bürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES, 16.12.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES | 16.12.2020 | ö | Beschliessend | 6 |
Beschluss
Der Stadtrat nimmt folgende dringliche Anordnung des Ersten Bürgermeisters Karl-Heinz Fitz gemäß Art. 37 Abs. 3 GO zur Kenntnis:
Zustimmung zur 17. Satzungsänderung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Brombachsee.
Wesentlicher Inhalt der Änderungssatzung ist die rechtliche Verankerung der Parkraumüberwachung sowie die Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes im Hoheitsgebiet des Zweckverbands Brombachsee.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.03.2021 12:38 Uhr