Anbau von Kinderzimmern an das best. Wohnhaus, Baugrundstück Zeppelinstraße 14, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 553/127


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“ im Hinblick auf die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Dachneigung wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2021 09:30 Uhr