Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Baugrundstück Cronheim 246, Gemarkung Cronheim, Flur-Nr.: 138/19


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Cronheim“ im Hinblick auf die Überschreitung des maximalen Dachüberstands an der Traufseite wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Cronheim“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2021 09:30 Uhr