Abbruch eines Lagergebäudes und Neubau einer Lagerhalle, Baugrundstück Breslauer Straße 1, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nrn.: 617/7, 617/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (15./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“ im Hinblick auf
  • die geschlossene Bauweise statt der offenen Bauweise und
  • die Nichteinhaltung der Grundflächenzahl sowie der Geschossflächenzahl
wird zugestimmt.

  1. Den Ausnahmen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“ im Hinblick auf die Ansiedlung eines störenden Gewerbebetriebs im Mischgebiet sowie die Nichteinhaltung der Dachneigung wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2021 09:45 Uhr