Neubau eines Schuppens und einer Terrassenüberdachung, Baugrundstück Streudorf 93, Flur-Nr.: 73/3, Gemarkung Streudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung (20./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 20.09.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Streudorf-Süd“ im Hinblick auf
  • die Nichteinhaltung der Dachgestaltung und
  • die Überschreitung der Baugrenze durch den mit „Abstell“ bezeichneten Schuppen
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Streudorf-Süd“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2021 16:05 Uhr