Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd" im Bereich des Grundstücks "Weißenburger Straße 108" zur Neuerrichtung eines Lebensmittelmarkts; Änderungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 07.11.2022, lfd.-Nr. 269 beschließt der Stadtrat:

  1. Im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 1375, 1376, 1377, 1378, 1378/1, 1378/2, 1379, 1380, alle Gemarkung Gunzenhausen, erfolgt die 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Neuerrichtung eines Lebensmittelmarkts. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 1,24 ha.
 
  1. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ des Ingenieurbüros Heller, Herrieden vom 03.06.2022 samt Begründung vom 25.10.2022 und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung des Büros für Artenschutzgutachten Markus Bachmann, Ansbach vom 21.06.2022 wird gebilligt.
 
  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Zuge der Berichtigung ohne separates Änderungsverfahren. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2023 13:39 Uhr