Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen, Gemarkung Unterwurmbach; Einziehung der öffentlichen Feld- und Waldwege Nr. 104 (Flur-Nr. 293, Gemarkung Unterwurmbach) und Nr. 105 (Flur-Nr. 295, Gemarkung Unterwurmbach)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (38./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 18.01.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Widmungen der öffentlichen Feld- und Waldwege Nr. 104 (Flur-Nr. 293, Gemarkung Unterwurmbach) und Nr. 105 (Flur-Nr. 295, Gemarkung Unterwurmbach) werden eingezogen.

Die Verwaltung wird angewiesen, die Einziehung ortsüblich bekannt zu machen und nach Ablauf der 3-monatigen Bekanntmachungsfrist eine entsprechende Eintragung in den Widmungsakten vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2023 11:59 Uhr