Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Wohngebiet "Urbane Mitte" im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 311/1 (Teilfläche), 316 (Teilfläche), 318 (Teilfläche), 319, 321, 321/8, alle Gemarkung Gunzenhausen (Weißenburger Straße 31); Aufstellungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (40./XV) des STADTRATES, 27.03.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 13.03.2023, lfd.-Nr. 297 beschließt der Stadtrat:


1.        Für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 311/1 (Teilfläche), 316 (Teilfläche), 318 (Teilfläche), 319, 321, 321/8, alle Gemarkung Gunzenhausen (Weißenburger Straße 31) wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. 

2.        Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Vorhabenträgers im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Zuge der Berichtigung ohne separates Änderungsverfahren. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beträgt ca. 4.350 m². 

3.        Mit dem Vorhabenträger ist ein Durchführungsvertrag zu schließen. Dieser ist dem Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

4.         Der vom Ingenieurbüro Heller GmbH, Herrieden, erstellte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 28.02.2023 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.07.2023 08:55 Uhr