Zweckvereinbarung über die interkommunale Beschaffung und Mitbenutzung eines Formularservers mit der Stadt Treuchtlingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (40./XV) des STADTRATES, 27.03.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Stadt Gunzenhausen schließt zur Förderung der Digitalisierung und zur Erfüllung des Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Digitalgesetz die beiliegende Zweckvereinbarung über die interkommunale Beschaffung und Mitbenutzung eines Formularservers mit der Stadt Treuchtlingen.

Die beiliegende Zweckvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2023 08:55 Uhr