Neubau Einfamilienhaus, Garage und Pferdestall, Baugrundstück Stetten 54, Flur-Nr.: 64/4, Gemarkung Stetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (41./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 19.04.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Stetten-Nord“ im Hinblick auf
-die Überschreitung der Baugrenze,
-die Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 35 m zur genehmigten Stallanlage,
-die Nichteinhaltung der Dachgestaltung der Garage,
-die Überschreitung der maximalen Kniestockhöhe,
-die Nichteinhaltung der Dachform und –neigung des Pferdestalls und
-die Nichteinhaltung des Pflanzgebot A
wird zugestimmt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Stetten-Nord“ im Hinblick auf
-die Nichteinhaltung der Höhenlage am Hang und
-die Nichteinhaltung der Geschossigkeit
wird nicht zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Stetten-Nord“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2023 09:04 Uhr