Feststellung eines Amtsantrittshindernisses bei Herrn Ersten Bürgermeister Karl-Heinz Fitz gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GLKrWG und Feststellung der Listennachfolgerin für Herrn Manfred Pappler gemäß Art. 48 Abs. 3 i.V.m. Abs 1 Satz 1 GLKrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung (48./XV) des STADTRATES, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 11. Sitzung (48./XV) des STADTRATES 27.07.2023 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Stadtrat stellt fest, dass gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GLKrWG bei Herrn Ersten Bürgermeister Karl-Heinz Fitz weiterhin ein Amtsantrittshindernis besteht und er deshalb nicht als erster Listennachfolger innerhalb des Wahlvorschlags 1 (CSU-Liste) für den ausscheidenden Stadtrat Manfred Pappler nachrücken kann. 

Als Nachrückerin für den ausgeschiedenen Stadtrat Manfred Pappler in den Stadtrat von Gunzen-hausen innerhalb des Wahlvorschlags 1 (CSU-Liste) wird mit sofortiger Wirkung Frau Beate Schlicker berufen.


Herr Erster Bürgermeister Fitz nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2023 10:30 Uhr