Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung (53./XV) des STADTRATES, 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (53./XV) des STADTRATES 18.12.2023 ö Beschliessend 3.3.4

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die  STADT GUNZENHAUSEN  folgende
Haushaltssatzung:














§ 1









Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024


wird hiermit festgesetzt;





er schließt















im VERWALTUNGSHAUSHALT




in den Einnahmen und Ausgaben mit



48.466.400 €
und







im VERMÖGENSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



22.387.100 €
ab.

















§ 2


















Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen



und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf



9.400.000 €
festgesetzt.
2

       










§ 3









Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen



im Vermögenshaushalt wird auf



17.935.000 €
festgesetzt.







§ 4









Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern


werden wie folgt festgesetzt:














1.
G r u n d s t e u e r















a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

395 v. H.











b)
für die Grundstücke (B)


395 v. H.










2.
G e w e r b e s t e u e r



345 v. H.




§ 5









Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung


von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf


3.500.000 €
festgesetzt.















§ 6









E n t f ä l l t .









§ 7









Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.












Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 10

Datenstand vom 01.07.2024 15:17 Uhr