Niederlegung des Stadtratsmandates durch Herrn Peter Schnell gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 GLKrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (57./XV) des STADTRATES, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (57./XV) des STADTRATES 29.02.2024 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass das Stadtratsmitglied Peter Schnell mit Schreiben vom 13.02.2024 mitgeteilt hat, sein Stadtratsmandat niederzulegen zu wollen.

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat stellt gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Standratsmandates von Herrn Peter Schnell zum 29.02.2024 fest. Herr Schnell ist damit mit sofortiger Wirkung aus dem Stadtratsmandat entbunden. 

Mit dem Ausscheiden aus dem Stadtrat ist Herr Schnell gemäß Art. 15 Abs. 6 KWBG kraft Gesetzes als kommunaler Wahlbeamter (ehrenamtlicher Zweiter Bürgermeister) entlassen.


Stadtrat Schnell nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2024 10:11 Uhr