Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für das Stadtgebiet von Gunzenhausen; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (59./XV) des STADTRATES, 27.03.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung zur Kenntnis und beschließt:

Der von der Firma IBG-Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GmbH, Heilsbronn, erstellte und im Einvernehmen mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren des Stadtgebietes in einem Workshop finalisierten Entwurf 02 des Feuerwehrbedarfsplans wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Gefahrenabwehrkonzept gemeinsam mit dem Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren des Stadtgebiets in einer Steuerungsgruppe und in Arbeitskreisen vorzubereiten und dem zuständigen Entscheidungsgremium vorzulegen.

Die Steuerungsgruppe berichtet spätestens nach 2 Jahren dem Stadtrat über den Sachstand der Umsetzung der Zeitstufe 1 des Gefahrenabwehrkonzeptes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2024 14:45 Uhr