Beschluss einer Übergangsregelung („außerhalb der Satzung“) zur neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Gunzenhausen mit Ausweis des eingeschränkten Herstellungsbeitrags und Angabe des Umfangs der Verbesserungsmaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (60./XV) des STADTRATES, 25.04.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung (Beschluss Nr. 142 vom 17.04.2024) beschließt der Stadtrat:


Die

Übergangsregelung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung der Stadt Gunzenhausen (BGS-EWS 2024)

wird in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen.

Die Übergangsregelung ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

Dokumente
Anlage zu TOP 4 (.pdf)

Datenstand vom 01.07.2024 15:12 Uhr