Bauherr: Brenner Martin Bauvorhaben: Neubau einer landw. Maschinenhalle, Einbau Dieseltankstelle, Errichtung Waschplatz mit Koaleszenzabscheider Baugrundstück: Filchenhard 10 Gemarkung: Cronheim Flur-Nr. 644
Daten angezeigt aus Sitzung: 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 20.07.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung | 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG | 20.07.2015 | ö | 13.1 |
Beschluss
setzung der Privilegierung erteilt.
sowie den Natur- und Landschaftsschutz und der Wasserwirtschaft sind zu beachten und
einzuhalten.
schaftsbild einzubinden. Die Pflanzung ist in der ersten Pflanzperiode nach Baufertigstellung
herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Die Eingrünung ist einvernehmlich mit der unteren
Naturschutzbehörde und dem Stadtbauamt abzustimmen. Ein Freiflächengestaltungsplan ist
umgehend nachzureichen.
Flächen (> 1000 m²) ist ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen.
Verfahren gemacht.
ist, ist von der technischen Wasserwirtschaft am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen