Öffentlicher Personennahverkehr: Erweiterung des Rufbus-Systems; Entscheidung über eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und den beteiligten Gemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (66./XV) des STADTRATES, 30.09.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der beiliegende Entwurf der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, den Gemeinden Dittenheim, Gnotzheim, Haundorf, Westheim und Pfofeld, dem Markt Absberg und der Stadt Gunzenhausen über die Zusammenarbeit im Öffentlichen Personennahverkehr wird zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung:

Die Stadt Gunzenhausen schließt zur Erweiterung und zur Regelung des Betriebs und der Kostentragung des bedarfsorientierten Rufbussystems die beiliegende Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Öffentlichen Personennahverkehr mit dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, den Gemeinden Dittenheim, Gnotzheim, Haundorf, Westheim und Pfofeld und dem Markt Absberg.

Sollten Änderungen bzw. Ergänzungen der Zweckvereinbarung aus Sicht der Aufsichtsbehörde oder den Vereinbarungspartnern notwendig sein, wird Herr Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz ermächtigt, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen, sofern der wesentliche Inhalt der Vereinbarung nicht berührt wird.

Die beiliegende Zweckvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
ÖPNV Erweiterung Rufbus-System - Anlage (.pdf)

Datenstand vom 05.05.2025 11:53 Uhr