Nürnberger Straße, zwischen Schiller- und Zufuhrstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 11.08.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Auf der Ortsstraße „Nürnberger Straße“ im Bereich zwischen der Einmündung „Schillerstraße“ und „Zufuhrstraße“ wird die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Km/h beschränkt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung wird auf die Betriebszeiten des Kindergarten beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:18 Uhr