Bauherr: Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Neubau Zwischenlager und Behandlungsanlage (BAZ) Bauteil II - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Aha 200 Gemarkung: Aha Flur-Nr.: 393


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (19./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 16.09.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen kann gemäß §§ 31 und 36 in Aussicht gestellt werden.

2.        Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gewerbegebiet „Steinernes Kreuz“ Gunzenhausen/Aha im Hinblick auf
-        die Überschreitung der Baugrenze um ca. 6 m an der westlichen Grundstücksgrenze
wird zugestimmt.

2.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gewerbegebiet „Steinernes Kreuz“ Gunzenhausen/Aha sind zu beachten und einzuhalten.

3.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions-, Brand-, Natur- und Landschaftsschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Mit dem noch einzureichenden Bauantrag sind insbesondere ein Geländeaufmaß, ein Entwässerungsplan, ein Freiflächengestaltungsplan, ein Schallschutznachweis und ein Stellplatznachweis vorzulegen.

6.        Hinweis:
Sollte das Bauvorhaben immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig sein, schließt dies die Baugenehmigung mit ein.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:17 Uhr