Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nürnberger Straße I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (östliche Teilfläche), 522 (östliche Teilfläche) und 522/5, Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 16.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 5

Beschluss

Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom  04.09.2015 bis 07.10.2015 statt.

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 14 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden zwei Einwendungen vorgebracht.

Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 06.11.2015 werden zum Beschluss erhoben.

Die Verwaltung hat die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanänderungsentwurf einarbeiten lassen. Die Träger öffentlicher Belange sind über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:14 Uhr