Jahresrechnungen 2021 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES, 18.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (Beschluss Nr. 10 vom 20.11.2024) beschließt der Stadtrat:


Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates und Erledigung der hierbei getroffenen Prüfungsfeststellungen sowie nach Feststellung der jeweiligen Abschlusssummen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2021

E n t l a s t u n g

erteilt.


(Herr Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 
Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2025 11:50 Uhr