Bauherr: Bosch Industriekessel GmbH Bauvorhaben: Errichten von Stellplätzen auf einer Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 352 - Antrag auf Vorbescheid- Baugrundstück: Katzenwasen Gemarkung: Schlungenhof Flur-Nr.: 352


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 06.06.2016

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 Abs. 2 und 36 BauGB erteilt.

2.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions-, den Natur- und Landschaftsschutz, die Wasserwirtschaft sowie das Straßen- und Verkehrsrecht, sind zu beachten und einzuhalten.

3.        Sämtliche Kosten, die für die Errichtung der Zufahrt zu den Stellplätzen anfallen, sind vom Antragsteller zu tragen. Die Ausführung hat entsprechend den Vorgaben des Stadtbauamtes und des Wasserwirtschaftsamtes zu erfolgen.

4.        Die Verkehrssicherungspflicht für die gesamte Zufahrt obliegt dem Antragsteller.

5.        An der Ausfahrt aus dem Parkplatz auf den Weg entlang des Altmühlüberleiters ist die Bepflanzung zur Eingrenzung des Grundstückes so niedrig zu halten, dass die Sicht auf den Weg in beide Richtungen dauerhaft mindestens 50 m beträgt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:03 Uhr