Bauherr: Hospitalstiftung vertreten durch die Stadt Gunzenhausen; vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Karl-Heinz Fitz Bauvorhaben: Sanierung und Umbau Gebäude 2 am Burkhard-von-Seckendorff-Heim in altersgerechte Wohnungen mit Errichtung von drei Fertiggaragen Baugrundstück: Reutbergstraße 1 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1482/2, 1482/43, 1482/44


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 22.08.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet V“ im Hinblick auf

- die Überschreitung der Baugrenze auf Flur-Nr. 1482/43,
- die Überschreitung der Flächen für Garagen und Stellplätze und
- die Überschreitung der Grund- und Geschossflächenzahl

wird zugestimmt.

  1. Die weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet V“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 09:56 Uhr