Bauherr: V.I.B. GmbH, vertreten durch Herrn Helmut Hönle Bauvorhaben: Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Büchelberg 261 und 263 Gemarkung: Büchelberg Flur-Nr.: 30


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Beschliessend 7.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB unter den Voraussetzungen, dass

    - die Garage im Osten entfällt und
- im Zuge des Bauantragsverfahrens ein Kanalleitungsrecht für den durch das Grundstück
  Flur-Nr. 30, Gemarkung Büchelberg, verlaufenden städtischen Kanal im Grundbuch
  eingetragen wird
 
in Aussicht gestellt.

  1. Die Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen – Büchelberg“, 1. Änderung, im Hinblick auf
    - die Überschreitung der Baugrenze
- die Überschreitung des Sichtdreiecks und
- die Nichteinhaltung der max. Höhe des Kniestockes
werden in Aussicht gestellt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen – Büchelberg“, 1. Änderung, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 11:47 Uhr