Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 31. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Sonderbaufläche „Elektro- und Elektronikmarkt“ in eine gewerbliche Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 18.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 2

Beschluss

  1. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit von Freitag, 06.04.2018 bis einschließlich Montag, 07.05.2018 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 20 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 18.06.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 11:20 Uhr